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Kein Abschluss ohne Anschluss – Werkstätten für Menschen mit Behinderung

Thema unserer Theoriestunden im BuddyPlus Kurs sind zur Zeit Werkstätten für behinderte Menschen, daher haben wir uns auf den Weg zur Schule am Teutoburger Wald gemacht, um dort mit einem ehemaligen Angestellten des Lohmannshofes (Lebenshilfe Detmold) ein Interview zu führen.

Zuerst erzählte uns A. Schäfer, dass er seit 1985 mit behinderten Menschen arbeitet, da er in seinem vorherigen Beruf unzufrieden war. Nach 15 Jahren Arbeit am Lohmannshof, wechselte er dann auf die Schule am Teutoburger Wald, welche damals ebenfalls zur Lebenshilfe gehörte.

Früher wurden Menschen mit Behinderung in Werbevideos allerdings eher als „bemitleidungswürdig“ dargestellt (vgl. Aktion Sorgenkind), um möglichst viele Spenden zu ergattern. So galten sie nicht als „normal“, weshalb sich schnell Vorurteile bildeten. Auch Herr Schäfer hatte vor seiner Anstellung am Lohmannshof einige Vorurteile, welche sich jedoch schnell als falsch herausstellten.

Momentan arbeitet Herr Schäfer in der Berufspraxisstufe an der Schule am Teutoburger Wald, in welcher eine erste Berufsorientierung stattfindet und in ein drei- bis sechswöchigen Praktikum mündet. In diesem Praktikum machen sie erste Erfahrungen in ihrem gewünschten Berufsfeld. Wenn dieses gut verlaufen ist, erfolgt die Berufsberatung in diesem Bereich und der Aufnahme in eine Werkstatt für Behinderte Menschen steht nichts mehr im Wege. Die Aufnahme erfolgt in den sogenannten Berufsbildungsgang. Diese Phase ist vergleichbar mit der Lehre, welche 27 Monate andauert. Nach 13 Monaten müssen die Schülerinnen und Schüler sich entscheiden, in welchem Bereich des jeweiligen Betriebes endgültig gelernt werden soll. In diesen 27 Monaten bekommen die Lehrlinge 80-90€ Ausbildungsgeld von der Arbeitsagentur. Anschließend verdienen sie je nach Leistung bis zu 324€ pro Monat. Wenn sie dann 20 Jahre gearbeitet haben, haben sie ein Anrecht auf (Erwerbsunfähigkeits-) Rente, wobei sie selber entscheiden können, zusätzlich noch weiter zu arbeiten, was die meisten tun. Während der Arbeitsjahre können sie, je nach Interesse, den Arbeitsbereich innerhalb des Betriebes wechseln.

Die Lebenshilfe ist offiziell dazu verpflichtet, den Menschen mit Behinderung einen Arbeitsplatz zu verschaffen, egal welche oder wie stark diese Behinderung ist. Allerdings müssen Personen, welche nicht eindeutig zum Personenkreis der Menschen mit einer geistigen Behinderung zählen, nicht angenommen werden. Zudem wird, wenn ein Arbeiter etwas schwächer in seiner Leistung ist, demjenigen ein stärkerer Arbeiter oder eine Hilfskraft zur Verfügung gestellt.

Bereits in der Oberstufe werden die Schülerinnen und Schüler über dieses Verfahren informiert und darauf vorbereitet. Sie kommen dann in die Berufspraxisstufe, anschließend können sie ein Praktikum absolvieren und zum Schluss folgt die Berufsberatung, in der Regel mit anschließender Aufnahme in die Werkstatt für behinderte Menschen. In Ausnahmefällen (das sind in einem Jahrgang höchstens mal 2-3 Schülerinnen und Schüler) öffnet sich der Weg auf den allgemeinen (ersten) Arbeitsmarkt.

Wir fanden es sehr interessant etwas über die Unterschiede, wie z.B. die frühe Rente und den geringen Gehalt zu erfahren und noch einmal genau informiert zu werden, wie die Schüler auf den Arbeitsmarkt vorbereitet werden.

Vielen Dank an Herrn Schäfer!

Text: Mandy, Jule, Hannah, Nele, Astrid, Angelina und Marleen, Jgst. 9

Beteiligte Personen