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Dieser Weg zum Latinum …

… war ein erfolgreicher für zwei Schülerinnen und einen Schüler des Lateinkurses l10 mit Latein als neu einsetzender Fremdsprache ab der Einführungsphase im diesjährigen Abiturjahrgang 2017, die sich im zeitlichen Zusammenhang mit den Abiturprüfungen sowohl einer schriftlichen als auch einer mündlichen Prüfung stellten und diese jeweils mit Erfolg meisterten.

Glückwunsch!

Zum Latinum gratuliert – im Wissen um die zusätzlichen Anforderungen – die Fachschaft Latein ganz herzlich (auf dem Foto von rechts): Sarah Ostmeier, Kim Arne Warnecke sowie Viktoria Maria Wolf.

Interesse? So gehts …

„Das Latinum kann [am Gymnasium Horn-Bad Meinberg] auf unterschiedlichen Wegen erworben werden: bei Lateinbeginn ab Klasse […] 6 am Ende der Einführungsphase und mindestens ausreichenden Leistungen im Abschlussjahr […] sowie bei Lateinbeginn ab Einführungsphase am Ende der Qualifikationsphase plus Prüfung. Die Prüfung besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Prüfungsteil. Ist Latein 3. oder 4. Abiturprüfungsfach, so wird der entsprechende Prüfungsteil anerkannt.

Das Latinum ist die Definition eines Standards an Kenntnissen und Kompetenzen im Umgang mit lateinischen Texten hinsichtlich der Fähigkeit, lateinische Originaltexte zu verstehen und zu übersetzen. Der Nachweis des Latinums wird bei der Zulassung zum Studium bzw. bei der Zulassung zum Examen in zahlreichen Fächern / Studiengängen gefordert. An den einzelnen Universitäten in Nordrhein-Westfalen und den übrigen Bundesländern gelten hinsichtlich des Latinums unterschiedliche Bedingungen. In der Regel können über die Homepages der jeweiligen Universitäten die konkreten Bedingungen abgefragt werden.“

(zitiert nach: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Unterricht/Lernbereiche-und-Faecher/Fremdsprachen/Latein/index.html#A_1; letzter Zugriff: 28.06.2017)