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Exkursion GK 12 Erdkunde

Junge Stadtplaner im Einsatz

Werden Städte geplant größer oder wachsen sie einfach nur, verändern sie sich von selbst oder werden Veränderungen vorgedacht und gelenkt? Dieser Frage wollte der Erdkundegrundkurs 12 von Herrn Stucke im Rahmen der Unterrichtreihe „Stadt- und Raumplanung“ nachgehen und besuchte daher den Stadtplaner der Stadt Horn-Bad Meinberg, Herrn Kölczer, im Rathaus.

Am Freitag, dem 09. Juli 2010 statten wir, der Erdkunde Grundkurs der Jgst. 12, im Rahmen unserer Unterrichtsreihe zur Städteplanung Herrn Martin Kölczer einen Besuch ab.
Herr Kölczer hat 4 Jahre lang Stadtplanung studiert und nach weiteren 3 Semestern sein Diplom erhalten und ist nun bei der Stadt Horn-Bad Meinberg angestellt und für die Stadtplanung zuständig.
Etwas früher als angekündigt, um etwa 09:50 Uhr, kommen wir am Rathaus an und finden Herrn Kölczer gleich in dem – zu unserem Glück bei dem warmen Wetter – wohl klimatisierten und kühlsten Besprechungsraum des Rathauses, wo schon wir mit Getränken und mehreren Planungskarten von Horn-Bad Meinberg, die bereits auf dem großen Tisch ausgebreitet wurden, erwartet werden.

Nach einer Begrüßung bekommen wir genauere Informationen über die Leitlinien der Stadtplanung, die vom Regionalplan NRW vorgegeben werden, der von der Landesregierung entworfen wird und von Paderborn bis Bielefeld alles überplant – darunter auch die Umgebung Horn-Bad Meinbergs.
Der Regionalplan definiert in Form einer Karte unserer Gemeinde und der weiteren Umgebung die Siedlungsbereiche, Freiflächen und Gewerbegebiete. Er gibt im groben Stil die Entwicklung der Gebiete vor, indem er Beschränkungen für die kommunalen Stadtplaner festlegt und schon Einzelheiten, wie zum Beispiel kommende Umgehungsstraßen festlegt bzw. vorschlägt.
Die hierbei festgelegten Planungen werden aber immer wieder vom Land umgeändert und sind auch nicht präzise genug, um sie vor Ort umsetzen zu können.

Für die Bauleitplanung zuständig und somit die gesetzgebende Instanz ist allein die Gemeinde. Sie hat per Vorgabe des Grundgesetzes die Planungshoheit. Um Vorgaben der Regionalplanung umzusetzen muss die Gemeinde diese in ihrer Bauleitplanung präzisieren:
„Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe dieses Gesetzbuchs vorzubereiten und zu leiten“, so das BauGB §1 Abs. 1. Hierbei wird zwischen dem Flächennutzungsplan (FNP) und dem Bebauungsplan (B-Plan) unterschieden, wobei der FNP als vorbereitender und der B-Plan als verbindlicher Bauleitplan aufzufassen ist.

Uns wird erzählt, dass die Gemeinden nach dem BauGB verpflichtet sind, Bauleitpläne aufzustellen, wobei diese dem Regionalplan der Landesregierung anzupassen sind.
Auch ist im BauGB geregelt, was man alles bei der Erstellung eines Bauleitplans beachten muss. So wird auf gesunde und sichere Wohn- und Arbeitsverhältnisse, Wasser- und Stromanschlüsse und genügend saubere Frischluft geachtet. Aber auch auf Interessen von Kirchen muss eingegangen werden, während man immer noch den Naturschutz, den Energieschutz, den Wasserschutz und andere Vorgaben im Hinterkopf behalten muss.

Im vor uns ausgebreiteten FNP wird das ganze Gebiet der Stadt Horn-Bad Meinberg auf einer Kartengrundlage in unterschiedliche Nutzungsflächen eingeteilt. Auf der Karte kann man in verschiedenen Farben Wohnbauflächen, Kerngebiete, Mischgebiete, Dorfgebiete, gewerbliche Bauflächen und verschiedene Sondergebiete erkennen. Auch werden hier Grünflächen markiert, Plätze für Ver- und Entsorgung festgelegt, Platz für Bahnanlagen einkalkuliert, Flächen für Gemeindebedarf freigehalten oder landwirtschaftliche Gebiete gekennzeichnet.
Dieser Plan ist insgesamt detaillierter, ein „Rechtsplan“, wie ihn Herr Kölczer nannte, der zukunftsorientiert ist, aber nur vorbereitend die Zukunft der Stadt regeln soll.

Am Beispiel eines Wohngebiets, das in der Nähe des Schulzentrums entstehen soll, wird uns dann auch der B-Plan erklärt. (Link zum Beispielplanungsgebiet „Am Schäferweg“ in Horn:
https://horn-badmeinberg.ratsinfomanagement.net/vorgang.do?id=MiyHcxCasBSq6Ri4GJ )
Hierbei werden die Wohnflächen aus dem FNP genauer betrachtet und genauere Vorgaben zur Bebauung getroffen.
So werden Straßenverläufe schon geplant, Grundstücke exemplarisch eingetragen und verschiedene Vorgaben getroffen, worunter zum Beispiel fällt, welche Art von Dach ein Haus bekommen muss, wie weit das Haus von der Straße entfernt liegen wird, wie lang eine Baureihe sein kann und in welchem Bereich des Grundstücks überhaupt das Haus gebaut werden darf.
Hierbei wird uns auch erklärt, dass man hier die Bauart der Häuser genauestens festlegen kann, der jetzige Plan des neuen Wohngebiets jedoch eher „liberale“ Vorgaben macht.

Neben der Karte, in der diese Vorschriften alle eingetragen sind, werden wir aber auch auf das „Kleingedruckte“ neben der Karte aufmerksam gemacht. Hier werden dann alle weiteren Festlegungen aufgeschrieben, die Problemen vorbeugen und zur Konfliktvermeidung dienen sollen. Hier wird beispielsweise die Zahl der Einfahrten, die jedes Grundstück bekommt oder die Zahl der Stellplätze für Autos festgelegt, die die Grundstückseigentümer auf ihrem Grundstück anzulegen haben, damit man möglichst voll geparkte Straßen vermeiden kann.
Darauf folgen dann noch Hinweise zum Bodenschutz, wann zum Beispiel der Kampfmittelräumdienst zu verständigen ist, oder, im Bezug auf den Denkmalschutz, dass archäologische Funde gemeldet werden müssen. Auch findet sich hier einiges zum Thema Versorgung, die Niederschlagsentwässerung wird angesprochen, aber auch der Brandschutz und einige andere Punkte werden erwähnt.

Zum Abschluss werden uns noch die Verfahrensvermerke erklärt, die sich rechts am Rand der Karte befinden. Hier müssen beispielsweise Kontrollen der Kartengrundlage, Bestätigungen der Beschlüsse oder die öffentliche Bekanntmachung der Planung mit Stempel und Unterschrift festgehalten werden.
Sind dann die Verfahrensvermerke vollzählig vorhanden, ist der B-Plan rechtskräftig.

Gegen Ende unserer Exkursion berichtet Herr Kölczer noch von Problemen, wie zum Beispiel den Wettbewerb zwischen Städten, der dafür sorgt, dass oft neue Wohnflächen ausgeschrieben werden, obwohl noch genügend alte Bauten leer stehen; diese verlieren oft an Attraktivität, da sich kaum Interessenten für ältere Wohnungen finden.
Solche Ausschreibungen führen unter anderem zu einer zunehmenden Fläche der Stadt, während die Bevölkerung trotzdem abnimmt.
Weitere Problemgebiete wären auch Dörfer in der Umgebung Horns, bei denen die junge Bevölkerung oftmals wegzieht und die Einwohnerzahl immer geringer wird.

Insgesamt war unser gut zweistündiger Besuch bei Herrn Kölczer sehr informativ und konnte uns die Theorie vom Unterricht gut an der Praxis verdeutlichen.
Und auch, wenn nur unserer Lehrer Herr Stucke fleißig Fragen stellte, fanden wir wohl alle den Vortrag sehr interessant und konnten ihm gut folgen.

Ein Dankeschön vom Kurs an Herrn Stucke, der dieses Treffen arrangiert hat und natürlich auch ein Dankeschön an Martin Kölczer, der uns alles gut erklären konnte und anhand von Beispielen ein bisschen Praxis in die Theorie brachte.

Sascha Burmeister (mit Zuarbeit von Sebastian Krehs)

– Allgemeine Informationen über das Fach Erdkunde